Formen der Zuwendung

Wir sind eine Stiftung des privaten Rechts, die gemeinnützigen Zwecken dient.

Da wir keine staatliche Hilfe erhalten, sind wir zur Finanzierung unserer der Allgemeinheit dienenden Projekte in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kultur sowie Kriminalprävention auf finanzielle Zuwendungen durch Privatpersonen und Körperschaften angewiesen.

Der Gesetzgeber unterstützt dieses, indem er die Zuwendungen steuerlich fördert. Maßgeblich für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen sind die steuerlichen Gegebenheiten bei dem jeweiligen Spender/Zustifter.

In Höhe Ihrer Zuwendungen erhalten Sie von uns umgehend eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung).

Ihre Zuwendungen werden für Projekte in der Region Varel und Friesische Wehde verwandt.

Begeistern Sie auch Bekannte, Freunde und Verwandte für die Möglichkeiten, mit Geld Gutes für die Region anzuregen und zu unterstützen.
Es gibt viele Ideen, Geld zu sammeln, z.B.:

Zuwendungen sind in jeder Höhe willkommen!

Es gibt für Sie verschiedene Möglichkeiten, unsere Aufgaben finanziell zu unterstützen.

 

Spenden

Durch Spenden werden unsere in der Planung befindlichen und unsere laufenden Projekte finanziert.  Es kann sich um eine einmalige Spende handeln. Sie können uns aber auch durch regelmäßige Spenden (z.B. per Dauerauftrag) unterstützen.

 

Zustiftungen

Sie können bei Ihrer Zuwendung aber auch ausdrücklich erklären, dass sie dem Stiftungsvermögen (Vermögensstock) zufließen soll. Das Stiftungsvermögen ist von uns in seinem Wert dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Es ist von uns sicher und Ertrag bringend anzulegen. Die aus dem Stiftungsvermögen resultierenden Zinserträge werden von uns für unsere Projekte verwendet.